Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

StVZO

§ 33 Schleppen von Fahrzeugen

Stand: 10.06.2019

VerkehrsrechtBund12 Entscheidungen

Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

§ 32e § 34