Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO§ 33 Schleppen von Fahrzeugen
Stand: 10.06.2019
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 33 StVZO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 03.12.2003 – 8 A 1793/03Zitiert von 3
- BVerwG, 14.04.2005 – 3 C 3.04Zitiert von 37
- VG Aachen, 09.08.2011 – 2 K 604/08
- VG Düsseldorf, 23.01.2003 – 6 K 5388/01
- BGH, 27.08.1969 – 4 StR 192/69Zitiert von 2
- BGH, 16.08.1961 – 4 StR 71/61Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2024 – 13 S 1735/23Zitiert von 1
- BVerwG, 14.12.2023 – 3 C 7/22Meldepflicht der Laborverantwortlichen nach § 44 Abs. 4a LFGBZitiert von 2
- OVG NRW, 16.07.2020 – 8 A 1331/18Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 StVZO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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26.07.2013 Ausfertigung
§ 33 geändert und teilweise aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2013 (BGBl. I 2803)
BGBl. 2013 I S. 2803
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